Dringlichkeitsantrag auf Behandlung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der Sitzung des Stadtrates am 24.07.2012
Antrag vom 16.07.2012
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Das neue Landesentwicklungsprogramm Bayern wurde bisher nicht in den Gremien des Stadtrates behandelt, obwohl die Frist zur Stellungnahme beim Regionalen Planungsverband am 10.08.2012 abläuft. Die CSU-Fraktion hat daher einen Dringlichkeitsantrag auf Behandlung in der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause gestellt. SIEHE AUCH PRESSEERKLÄRUNG vom 17.07.2012


Sehr geehrte Frau OB Seidel,

da es bisher unterlassen wurde, den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vom Mai 2012 in den Gremien des Stadtrates zu behandeln und eine Stellungnahme der Stadt Ansbach über den Regionalen Planungsverband nur bis zum 10. August 2012 und gegenüber dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nur bis zum 21.09.2012 möglich ist und der Stadtrat nur noch in der Sitzung am 24.07.2012 fristgerecht eine Stellungnahme abgeben kann (eine Fristverlängerung wird seitens des Ministeriums ausgeschlossen), beantragt die CSU-Fraktion aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit den Entwurf des LEP einschließlich der Abgabe einer Stellungnahme auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 24.07.2012 zu setzen.

Wir beantragen, in einer Gesamtschau den Entwurf des neuen LEP dem alten LEP gegenüber- zustellen und die Unterschiede und Neuerungen, die für die Stadt Ansbach von Bedeutung sein können, zu erläutern und entsprechende Vorschläge für eine Stellungnahme bzw. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu unterbreiten.


Die CSU – Fraktion beantragt, folgenden Punkt des LEP-Entwurfs bis zur Stadtratssitzung zu prüfen:

Nr. 5.2 Einzelhandelsgroßprojekte:
Welche Auswirkungen können die auf Seite 54 genannten Abweichungen (Nahversorgung bis 1200 qm Verkaufsfläche in allen Gemeinden und Einzelhandelsgroßprojekte für Waren des sonstigen Bedarfs nur in Mittelzentren sowie in Grundzentren mit bestehender Versorgungsstruktur in dieser Bedarfsgruppe zulässig), sowie die Nrn. 5.2.2 Lage in der Gemeinde, 5.2.3 Zulässige Verkaufsflächen und 5.2.4 Regelungen für zusammengewachsene Gemeinden, auf die Stadt Ansbach und sein Einzelhandelskonzept haben? Ergeben sich Änderungen für die Ansiedlung eines FOC im Umkreis von Ansbach?


Die CSU – Fraktion beantragt, folgende Änderungswünsche zum LEP in die Stellungnahme der Stadt aufzunehmen:

- Einfügen nach Nr. 4.3.2 und vor Nr. 4.3.3: (G) In Oberzentren sollen Bahnknoten mit ICE-Durchgangsverkehr so ausgebaut werden, dass ICE-Halte möglich sind.

Begründung: Um eine Chancengleichheit von Teilräumen mit überwiegend ländlichem Raum zu gewährleisten, soll in Oberzentren mit ICE-Durchgangsverkehr durch entsprechenden Ausbau der Bahnhöfe der Anschluss an das ICE-Netz ermöglicht werden. Schnelle Fernzugverbindungen sind eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes und dienen darüber hinaus dem Ziel Klimaschutz.

- Ergänzung der Begründung zu Energiespeicher nach „Pumpspeicherkraftwerke“ (Zu 6.1 (B)):

„...oder die Umwandlung von überschüssiger erneuerbarer Energie in geeignete Speichermedien wie z.B. Wasserstoff zur Einspeisung in das Erdgasnetz oder zur Rückumwandlung in elektrische Energie).

Begründung (intern): Um erneuerbare Energie aus Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen etc. speichern zu können, bedarf es neuer Speichertechniken. Diese werden u.a. erprobt und entwickelt von der Hochschule Ansbach und durch die Stadtwerke Ansbach in Zusammenarbeit mit der Thüga.

- Neufassung von Punkt 8.2 Gesundheit:
(G) In allen Teilräumen soll flächendeckend eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre medizinische Versorgung gewährleistet werden. Ebenso soll eine flächendeckende Vorhaltung von Rettungshubschraubern in allen Teilräumen vorgesehen werden, um
eine Rettung innerhalb der Hilfsfristen sicher zu ermöglichen.

Begründung (einfügen neuer Satz 2 ff. unter „Zu 8.2 (B)“): Insbesondere im ländlichen Raum (vgl. 2.2.5) besteht die Gefahr der Ausdünnung der ambulanten und stationären medizinischen
Versorgung. Dieser Entwicklung soll durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden. Zur Schaffung und zum Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen soll auch die stationäre medizinische Schwerpunktversorgung sowie die Luftrettung (innerhalb der Hilfsfristen) in allen Teilräumen gewährleistet sein.

Begründung (intern): Die Anstrengungen zur Zusammenlegung des Verbundklinikums Landkreis Ansbach und des Klinikum Ansbach und zum Erhalt der Schwerpunktversorgung in Stadt und Landkreis sollen im LEP Niederschlag finden. Ebenso die Bemühungen zur Stationierung eines Rettungshubschraubers in Westmittelfranken sollen bei der Stellungnahme zum LEP berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Deffner
stv. Fraktionsvorsitzender







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