Rechnungsprüfungsausschuss |
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist in Art. 103 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) geregelt. |
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt. Dabei wird das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger herangezogen. Nach Art. 106 Abs. 1 GO erstreckt sich die Rechnungs-prüfung auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften, insbesondere darauf, ob -die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind -die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß auf- gestellt sind -wirtschaftlich und sparsam verfahren wird -die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können |
Mitglieder im Ausschuss: |
Andreas Schalk Jochen Lintermann |
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