Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist in Art. 103 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) geregelt.



Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt.
Dabei wird das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger herangezogen. Nach Art. 106 Abs. 1 GO erstreckt sich die Rechnungs-prüfung auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften, insbesondere darauf, ob
-die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind
-die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen
bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie
die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß auf-
gestellt sind
-wirtschaftlich und sparsam verfahren wird
-die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf
andere Weise wirksamer erfüllt werden können





Mitglieder im Ausschuss:


Andreas Schalk
Jochen Lintermann



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